Urheberrecht

Das Thema "Zitieren" und "Kopieren" ist für viele User nicht so deutlich erkennbar, wie es das Urheberrecht vorsieht.
Für all diejenigen, die sich damit nicht auskennen, möchten wir in Kurzform eine kurze Erläuterung abgeben, die sich auch auf unsere Webseiten beziehen.
Achtung
Unsere Webseiten sind dem österreichischem Gesetz zu unterstellen, NICHT!!! dem Deutschen. Somit gelten andere Paragraphen.

Grundsätzlich gibt es grob ausgedrückt, 3 Abstufungen, was den Umgang mit Urheberrecht angeht.
1. Das gesamte Werk.
2. Ein Auszug aus dem Werk.
3. Ein Zitat aus dem Werk.

Das Urheberrecht ist in soweit klar Formuliert, als das es ein Kopieren eines gesamten Werkes (egal, ob Text, Bilderanleitungen, Musik usw.) verbietet, solange keine schriftliche Erlaubniss des Inhabers des Werkes gibt.
Auch, was ein kopieren von "Auszügen", also Textpasagen, angeht, ist dies nicht erlaubt, solange kein Einverständniss des Rechteinhabers vorliegt.

Das Zitat, das mehr als oft als sogenannte "Gesetzeslücke" angesehen wird, ist auch hier geregelt.
Als Zitat gilt weder eine Textpasage, noch eine Kopie (Copy&Paste) selbiger.
UrhG §46:
Zulässig sind die Vervielfältigung und die Verbreitung sowie der öffentliche Vortrag, die Rundfunksendung und die öffentliche Zurverfügungstellung:
1. wenn einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes angeführt werden;
2. wenn einzelne Sprachwerke oder Werke der im § 2, Z. 3, bezeichneten Art
nach ihrem Erscheinen in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang in
ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden;
ein Werk der im § 2, Z. 3, bezeichneten Art darf nur zur Erläuterung des
Inhaltes aufgenommen werden.
[Anmerkung: 1. Übergangsbestimmung: § 106; 2. Z 1: sg. "kleines Zitat"; 3. Z 2: sg.
"großes Zitat"; 4. Zum Begriff der Veröffentlichung und des Erscheinens siehe §§ 8
und 9; 5. Zum Begriff des Verbreitens siehe § 16.]
(Siehe auch http://www.bundeskanzler.at/2004/4/7/Urheberrechtsgesetz.pdf)

Das Kleinzitat beinhaltet das zitieren von kleinen Texten.
Hier ist die Rechtssprechung undurchsichtig, in wie weit "Klein" definiert werden kann.

Das Internetrecht sieht vor, das Webseitenbetreiber ihre schriftlichen, sowie bildlichen Inhalte Urheberrechtlich schützen können, ohne dafür besondere Mittel einleiten zu müssen.
Alleine das Vorhandensein eigener Schaffenswerke stellen bereits ein Urheberrecht dar, solange es sich um die eigene Wortwahl, sowie Bild- und Tonmaterialien handelt.(§10 (1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.)

Das Gesetz regelt auch die Nutzungsrechte an Werken der Webseitenbetreiber.
Der Webseitenbetrieber kann alleine bestimmen, in welcher Form sein Werk/seine Werke vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.

Somit erklärt Doktorspiel.net, das für alle Webseiten des Betreibers folgene Regeln gelten:
§1: Zitate aus NICHT bebilderten Anleitungen und Gefahrenhinweise, Informationen in Textform:
Ein zitieren unserer Artikel, egal um welche Form der elektronischen Datenverarbeitung es sich handelt, ist nur unter folgenden Bestimmungen gestattet:
§1: Länge des Zitates:
Die Länge eines Zitates aus NICHT bebilderten Werken legt Doktorspiel.net auf 2, durch Punkt (.) getrennte, anneinander folgene Textzeilen fest.
Dies bezieht sich auf die jeweilige, erscheindene und sichtbare Webseite, also auf 1 Anleitung oder sonstige Erklärung/Hinweis.

§2. Nennung des Inhabers des Copyright ( © ):
In jedem Fall MUSS ein Hinweis auf den Ursprung des Textes mit Angabe des Linkes, des Beitrages, des Datums (wann wurde zitiert)sowie Inahber des Urheberrechtes mit angefügt werden. (Hier also:
http://www.doktorspiel.net/xxx/xxx.xxx, vom xx.xx.xxxx, © by Doktorspiel.net).

§3: Bebilderte Anleitungen/Erklärungen, Bilder Allgemein:
In KEINEM FALLE ist es erlaubt, Bild- und Tonmaterial zu zitieren, auch nicht, wenn es sich um eine oben genannte Anleitung handelt.
Bild- sowie Tondateien sind in unseren Artikeln, Anleitungen oder Filmen als ganzes Teil anzusehen, dürfen also nicht verändert werden.
Auschnitte von Bild- und Tonmaterialien sind eine digitale Bearbeitung/Veränderung, die laut Urheberrecht nur gestattet ist, solange eine schriftliche Einverständnisserklärung seitens des Inhabers des Urhebrreschtest (hier also Doktorspiel.net) vorliegt.

Zusammengefasst:
Zitate nur von 2 Texten, die zwischen 2 Punkten liegt.
Keine Zitate von Bildern.
Kein kopieren von Bildern oder Tondokumenten.

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